Mai 2014

 

26. Mai 2014
 

LG Innsbruck gab geheim gefassten Beschluss an die Presse weiter - Martin Ks - Anwalt erfuhr von der Abweisung aus der Zeitung!

 
Wie im Eintrag vom 24. Mai zu sehen ist, hatte Martin K. - entgegen den aktuellen Behauptungen des Anwalts der Fam. XXX, RA Dr. Pichler - sehr wohl einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Das ging damals, 1993,  auch durch die Presse
 
Dass es (viel zu früh!) durch die Presse ging, war damals deshalb sogar Grund für den Anwalt Martin Ks., Anzeige gegen Unbekannt im LG-Innsbruck wegen Amtsmißbrauch zu stellen, weil das normalerweise geheim zu haltenden Ergebniss der Senatssitzung unmittelbar nach Ende an die Zeitung weitergegeben worden war! RA. Dr. Stanonik reichte daraufhin Beschwerde beim LG Innsbruck gegen dieses Vorgehen ein. Durch dieses nicht nachzuvollziehende Verhalten seitens des LG Innsbruck rückte die eigentliche Beschwerde, nämlich die gegen die Abweisung fast in den Hintergrund. Hier haben wir die entsprechenden Akten zusammengefasst. (Abweisung des Wiederaufnahmebegehrens durch LG Innsbruck, nocheinmal den Nachweis, dass Angelika dunkle Haare hatte, keine blonden - wie in der Abweisung behauptet wird; den damaligen Zeitunsgartikel, die Beschwerde des RA Dr. Stanonik, und die darauffolgende lapidare Aktennotiz des zuständigen Richters, Dr. Tischler).
Es drängt sich einfach die Frage auf, warum das LG-Innsbruck den Fall Föger - in diesem Fall die Argumente um eine Wiederaufnahme, dermaßen mit lauen Gründen ein ums andere Mal abschmettert. RA Dr. Stanonik ging genau auf diesen Umstand in seiner Beschwerde zur Abweisung ein. Link

 

 

 

24. Mai 2014

Der angebliche Mörder Martin K. widerrief sein Geständnis im Jänner 1993 - das wird von RA Pichler in einer Zeitungsdarstellung abgestritten! Worauf will er hinaus?

 
Im Februar 2014 wurde kurz vor dem ORF-Bericht am Schauplatz-Gericht ein Bericht in der Kleinen Zeitung zum Mord an Angelika veröffentlicht. Lt. Gerichtsbeschluss vom 26. März 2014 mussten wir den Link zu diesem Artikel löschen. Nun hat der Anwalt der Fam. XXX bei der Kleinen Zeitung eine entsprechende Gegendarstellung erwirkt, in der unsere damalige Presseinformation als "einseitig und unrichtig" dargestellt wird. In der aktuell von RA Dr. Pichler erwirkten Veröffentlichung behauptet er auch, dass der als Mörder verurteilte Lehrling niemals eine Widerrufung des Geständnisses eingebracht habe. Das ist eine klare Unwahrheit!  M.K. widerrief teilweise bereits in der ersten Verhandlung im Februar 1991 seine Schuld am Mord von Angelika und im Jänner 1993 brachte sein damaliger Anwalt eine vollständige Widerrufung ein! - Siehe Beilage
 
Da diese erwirkte Gegendarstellung in der Zeitung ihreseits zahlreiche Widersprüche und Unwahrheiten enthält, will ich hier näher darauf eingehen:
 
  • Es ist unwahr, dass Martin K. sein Geständnis bis zum heutigen Tage aufrechtgehalten hat. Es ist vielmehr richtig, dass Martin K. durch den Salzburger Anwalt Dr. Günther Stanonik bereits 1992 und 1993 sein Geständnis widerrufen hat und die aus der Hand der Toten Angelika sichergestellten hellen, blonden Haare mittels DNA untersuchen lassen wollte. Dies wurde eigenartigerweise vom LG Innsbruck abgelehnt. 
  • Auch ist unwahr, dass der Bruder von Käsereibesitzer XXX  im Spital lag. Er war in der Nervenheilanstalt Hall i.T. als Freigänger untergebracht und konnte tun und lassen was er wollte. Es existiert zwar ein Schreiben, dass der Bruder der Fam. XXX zu der Zeit stationär im Krankenhaus Hall war, aber eben Freigänger. So wusste auch niemand, warum er im Oktober 1990 in Hall "unter den Zug ging". Oder lag er auch da im Spital? Es hieß Suizid. Dies wurde lange Zeit verschwiegen. 
Anscheinend meint RA Pichler, er kann nun Unwahrheiten verbreiten, weil ich laut einstweiliger Verfügung den Namen der Fam. XXX nicht mehr im Zusammenhang mit dem Mord erwähnen darf.  Das einzige was von seinen an die Kleine Zeitung weitergegeben Informationen für die erwirkte Gegendarstellung stimmt ist, dass die Einstweilige Verfügung rechtswirksam ist - und ich mich auch daran halte!

 

Link zu den Widerrufungsinfos von 1993 (11 Seiten)

 

 

15. Mai 2014

OLG Ibk weist trotz neuer Zeugen Ermittlungen gegen Unbekannte Täter zurück!


Mit heutigem Datum ging meinem Anwalt Mag. Falkner der Beschluß um die Strafsache gegen Unbekannte Täter um den Mord an meine Frau Angelika Föger zu, und beinhaltete die Abweisung!
Eingebracht wurde dieser "Antrag auf Fortführung" im Oktober 2013. Die heutige Abweisung erfolgte, da nach Ansicht des 3-köpfigen Richtersenats des LG-Ibk "keine ausreichenden Gründe zur Wiederaufnahme vorliegen"! Und das obwohl wir mehrere neue Zeugen genannt haben, die in Aussagen uns gegenüber etliches gesagt haben, was den gesamten Mordfall bzw. dessen "Aufklärung" in einem anderen Licht erscheinen lässt. Aber - von Seiten des Richtersenats, vertreten durch Dr. Wolfgang Schaumburger, wird dem KEINERLEI Beachtung geschenkt!

Zitat: Indem der Fortführungswerber auf seiner Ansicht nach bestehende Widersprüche hinweist und daraus eigene Schlüsse zieht, bezeichnet er keine Gründe einzeln und bestimmt (stimmt nicht!), aus denen eine Verletzung oder unrichtige Anwendung des Gesetzes oder erhebliche Bedenken im Sinne des § 195 Abs. 1 Z 2 StPO abzuleiten wären. Was die angebotenen Beweismittel betrifft, wird ausgeführt, dass deren Aufnahme zur Ausforschung des unbekannten Täters führen würde. Dabei handelt es sich um eine bloße Behauptung und Spekulation, konkret legt der Fortführungswerber nicht dar, inwiefern die Aufnahme dieser Beweise zur Ausforschung eines allfälligen weiteren Mitäters geeignet wären (natürlich wären die Beweise geeignet, man müsste nur endlich ermitteln!). Die bloß abstrakte Möglichkeit einer Förderung der Wahrheitsfindung entspricht nicht dem Erfordernis genügender Konkretisierung der von einer beantragten Beweisaufnahme zu erwartenden positiven Ergebnisse für die Wahrheitsfindung. Neuerlich [...] ist darauf zu verweisen, dass eine Erkundungsbeweisführung im gegenständlichen Verfahrensstadium unzulässig ist".

Was soll man davon halten? Warum wird nicht begonnen, die konkreten Zeugen zu befragen? Warum sträubt sich das LG Innsbruck immer wieder davor und kaut in ihren Begründungen immer wieder das selbe vor - nämlich dass es einen rechtskräftig verurteilten Täter gibt - aber: war er es auch tatsächlich?? Es ist also die Ablehnung einer offiziellen Ermittlung, und das obwohl einer der Zeugen ein damaliger Gendarm aus Grän(!) ist, der die Darstellung des Geständnisses von M.K. im Auto des Postenkommandanten Franz Wolf als Lüge darstellt! M.K. hat erst nach massivem Druck von Gendarm Wolf sein "Geständnis" abgelegt! Das ist mit Zeugenaussage belegt und diese liegt uns vor! - Aber das Gericht will diese gar nicht einmal ansehen!  Und dieser Gendarm ist nur ein Zeuge von mehreren!  Die Namen der anderen Zeugen haben wir aus verständlichen Gründen im Akt unkenntlich gemacht um sie vor eventuellen Repressalien zu schützen, die möglicherweise Aussagen vor offiziellen Stellen verhindern könnten - uns liegen ihre Aussagen jedenfalls vor.  
Bitte bilden Sie sich selbst eine Meinung! Für weitere Hinweise, die zur Aufklärung des Mordes an Angelika Föger  und der nachwievor dubiosen Umstände der damaligen Ermittlungsarbeiten beitragen und somit eine umfangreiche und sorgfältige Wiederaufnahme durch die Justiz anstossen (besser: erzwingen), sind wir sehr dankbar!  Das 15-seitige LG-Dokument ist hier downloadbar.
 

 

12. Mai 2014

Die "Foto-Verhandlung"

Für eine banale Nebensache in einem Mordfall, wollen wir auch nur nebensächlich darauf engehen
Die am 6.Mai 2014 am LG Innsbruck stattgefundene Verhandlung wegen des "Fotoskandals" (siehe unten) hat doch rd. eineinhalb Stunden Zeit in Anspruch genommen. Da das Urteil schriftlich ergeht, wird hier nun vorerst nichts weiter dazu berichtet. Und zwar deshalb: Weil es eine dermaßen geringe Nebensache im Verhältnis zur Hauptsache, nämlich dem Mord an Angelika Föger geht, dass es absolut wertlos ist, für eine solche Nebensache unsere Energie zu verschwenden.  Damit soll nun auch die Forumsdiskussion zum Thema "Foto im Gericht" bitte beendet sein!

 

 

01. Mai 2014

"Nebenbei" bemerkt: Die Fam. XXXX und RA -----  haben meinen Großcousin Wolfram Föger wegen eines Fotos geklagt, dass er bei der Verhandlung zur Unterlassungsklage XXXX gegen mich, am 19.11.2013 gemacht haben soll. Am kommenden Montag, 05.Mai 2014 findet im LG-Innsbruck um 09:00 Uhr die Verhandlung gegen Wolfram statt. Man darf gespannt sein,  was bei diesem "Nebenschauplatz", welcher von Fam. XXXX in die Wege geleitet wurde, herauskommen wird. Zuschauer sind gerne willkommen!  Link zum Bericht (5 .März 2014)

 

 

01. Mai 2014

Neue Unterlagen werden für die Veröffentlichung vorbereitet! 

Hier nocheinmal der letzte Bericht und Links vom April (alle Dokumente sind a uch hier aufgelistet:

 

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Tatortordner - Kleidung

Ein wesentlicher Bestandteil der Ermittlungsarbeit für die spätere Beweisvorlage vor Gericht beim Mord in der Käserei XXXX in Grän am 9.Juni 1990, war die Dokumentation der Kleidung des Opfers und des mutmaßlichen Täters. Welche Widersprüche sich im Spurenbild ergeben, ist im Akt durchaus ersichtlich! Ebenso wie das "offizielle Tatmesser" nicht die geringste Spur von Blut aufweist, so weisen auch die Kleider des angeblichen Täters dermaßen geringe Blutspuren, dass dieser Umstand einfach hinterfragt werden muss!

Link zum Schreiben an die StA-Innsbruck v. 03.01.1991

Verbots-Schreiben des RA Dr. Pichler online zu stellen

AKTEN_WIDERSPRUECHE-SPURENLAGE

Link zu den Unterlagen über die Würgemale


 

Webseite: Mordfall Angelika Föger Grän

Betreiber: Walter Föger, 6600 Reutte/Tirol WICHTIG: Wenn jemand - auch nach mittlerweile weit mehr als 30 Jahren - Hinweise zu dieser Tat hat, bitte um eine Mitteilung an mich (siehe eMailadresse, gerne auch persönlich). walter.foeger@gmail.com