April 2016

 

Eine neue, externe Zeugenaussage im Mordfall Angelika liegt bei der Staatsanwaltschaft

 
  • Nach bald 26 Jahren ist ein Polizeivideo der Tatrekonstruktion aufgetaucht!
  • Richter Böhler gibt den Akt ab an Richterin Presslaber!
  • Staatsanwalt lässt nun in einer neuen Zeugenaussage ermitteln!
  • Der deutsche Profiler Axel Petermann schickte im Februar 2016 der Gerichtsmedizin Innsbruck einen Fragenkatalog und bittet um Antworten!
  • Die Hartnäckigkeit vom Witwer Walter Föger drängt die Justiz zum Handeln.
 
 
Kurzes Protokoll dazu:
 
Die Sendung „Thema“ im Dezember 2015 hat einen Zeugen veranlasst eine interessante und wichtige Aussage zu machen! 
Der Zeuge selbst informierte Walter Föger von seiner Zeugenaussage kurz vor Weihnachten 2015 bei der Landespolizeidirektion! Hätte jener Zeuge nicht von sich aus Walter Föger über seine Zeugenaussage bei der Polizei benachrichtigt – er hätte wohl nie davon erfahren. Denn die Justiz informierte ihn nicht …! So konnte Föger beim Zeugen erfragen, welchem Beamten er sein Erinnerungsprotokoll gesendet hatte. Nachdem bekannt wurde wer den Fall bearbeitet, erfolgte vom Witwer ein Telefonkontakt mit dem Beamten und danach am 11.1.2016 eine Mail an den gleichen Beamten. Nach Darlegung der Fallsituation, schickte der Kripo-Beamte das Schreiben des Zeugen an den zuständigen Richter Dr. Günther Böhler.
Dr. Böhler bearbeitete die Zeugenaussage, lässt daraufhin den Akt aber schließen und deponiert diesen samt Erinnerungsprotokoll des neuen Zeugen wieder als „Akt geschlossen“ im Keller des LG-Innsbruck. Keinerlei Erkenntnis, dass die Aussage des neuen, absolut seriösen Zeugen eine ordentliche Gewichtung hat …!!
 

Walter Föger dazu in seiner eigenen Aktennotiz:

Meine Bedenken gegen den Richter Böhler habe ich der Kriminalpolizei schon vorgetragen, als der Kripobeamte mir mitteilte, dass er dieses Erinnerungsprotokoll an Richter Böhler gesendet habe!
Donnerstag den 21.1.2016 wurde Dr. Böhler von meinem Anwalt Mag. Antonius Falkner telefonisch nicht erreicht. Am 3.2.2016 bekam ich eine Mail von meinem Anwalt, dass er nun Dr. Böhler erreicht habe, aber dieser ihm sagte, dass er, Dr. Böhler, nicht mehr für den Mordakt Angelika Föger zuständig sei, sondern Richterin Sandra Presslaber. Eine gänzlich neue Figur in dem Justizkarussell.
Nach einem Anruf meines Anwaltes bei Richterin Presslaber meinte diese, dass sie momentan „im Stress“ sei und er sie doch in einer Woche nochmal anrufen soll. Eine Woche später hatte mein Anwalt die neue Richterin, die jetzt auf einmal für die Mord Akte zuständig sein soll endlich erreicht. Von meinem Anwalt wurde die Existenz des neuen Zeugen hinterfragt und von der Richterin auch bestätigt. Auch Akteneinsicht wurde von meinem Anwalt beantragt, gleichzeitig sagte die Richterin, dass auch ein USB-Stick mit einem Polizeivideo des damaligen Lokalaugenscheins und der Tatrekonstruktion mit M.K. sowie der Obduktion den Akten beiliegt. 
 
Bereits Im Oktober und November2015 ersuchte ich darum nochmals alle 4 Bände an Akten einzusehen. Beim Durchforsten der vielen Unterlagen las ich davon, dass es ein Polizeivideo vom Tatort geben soll. Das war eine Neuigkeit für mich und ich stellte den Antrag dieses Video ausgefolgt zu bekommen.
 
Am 16.2.2016 habe ich aufgrund der neuen Zeugenaussage am LG Innsbruck um aktuelle Akteneinsicht und zugleich um einen Termin bei Richterin Presslaber gebeten. Am 17.2.2016 wurde für den 18.2.2016 Akteneinsicht genehmigt und auch ein Termin bei Richterin Presslaber. Auf die Frage wegen dem Video wurde mir gesagt, dass ich einen Stick mitnehmen soll, damit das Video auf den Stick kopiert werden kann.  Am 18.2.2016 war ich nun am LG Innsbruck und habe die neu hinzugekommenen Akten kopieren lassen, dann fragte ich, ob ich nun mit der Richterin reden könne. Sie wurde herbeigeholt und ich dachte wir könnten in ihrem Büro reden. Leider hatte die Richterin wieder Stress und war auch gar nicht auskunftsbereit. Auf die Frage ob nun ermittelt wird, sagte diese „Ich weiß es nicht!“. Auf meine Frage „wer weiß denn dann das, wenn nicht Sie, da Sie ja nun für den Mordakt zuständig sei?“ „Das weiß ich nicht!“, war wieder die Antwort. Ich fragte, „ob denn die Staatsanwaltschaft das weiß?“ kam wieder die Antwort, „Ich weiß das nicht“. Ich fragte die Richterin, ob der Akt wieder geöffnet ist. „Nein!“ war die Antwort. „Und was ist mit dem Schreiben des neuen Zeugen?“ war meine Frage? „Die ist im Akt!“. „Ermittelt wurde also nicht?“, war meine Nachfrage? „Ich weiß das nicht“, war erneut ihre Antwort! 
Viele, zu viele, grundlegende „Ich weiß das nicht!“ für eine zuständige Richterin …
 
Ich fragte die Richterin „ob ich eine Kopie vom Video bekomme?“, „Nur wenn ich das Video nicht auf meiner Homepage veröffentliche, weil sonst muss sie mich bei der Staatsanwaltschaft anzeigen“, meinte sie! „Auch wird der mitgebrachte USB-Stick auf Viren untersucht“ sagte sie. Meine Antwort war, dass ich schon aus Pietätsgründen dies sowieso niemals vorhabe, dieses Video auf meine Webseite zu stellen.  Gespräch mit der Richterin beendet …
 
Nun ging ich zu der Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft Innsbruck:
 
Das Erinnerungsprotokoll des neuen Zeugen wurde am 30.12.2015 auf dem Dokument der Kriminalpolizei vom LG IBK abgestempelt. Am 7.1.2016 wurde es von der Abt. 39 des LG Ibk der Staatsanwaltschaft zur Einsicht und Antragstellung weitergeleitet. Am 12.1.2016 wurde auf dem Dokument der Kripo von der Staatsanwaltschaft als „Gesehen und retour an das LG IBK“ vermerkt. Allerdings: „Ob ermittelt wird kann sie nicht sagen“, meinte die freundliche Dame an der Einlaufstelle der StAA. Ich bat die freundliche Dame, ob sie dieses Erinnerungsprotokoll samt Kurzbrief der Kripo Innsbruck dem Staatsanwalt vorlegen könnte und mich dann als Witwer zu verständigen, ob der Zeuge nun ermittlungstechnisch befragt werde und ob in dieser Sache dann auch ermittelt werden wird. 
Da ich nach drei Arbeitstagen immer noch nichts gehört habe, bin ich am 24.2.2016 nochmal zum LG Innsbruck gefahren. Die bereits bekannte freundliche Dame sagte mir, dass StA.Grüner zuständig sei und verwies mich dorthin. Leider war dieser nicht in seinem Büro, aber verständlich da ich ja keinen Termin hatte. Nun versuchte ich es bei der Oberstaatsanwältin Frau Loderbauer. Die Sekretärin aus dem Büro von Frau Loderbauer ging mit diesem Erinnerungsprotokoll des Zeugen zu Frau Loderbauer, fragte nach, ob ich als Witwer im Mordfall Föger mit ihr kurz reden könne, aber die Frau Oberstaatsanwältin hatte leider auch keine Zeit! „Wenn ich was will, soll ich einen schriftlichen Antrag stellen“, so die Sekretärin, war die Antwort von der OSTA. Frau Loderbauer. 
Da ich nun schon in Innsbruck war (es sind einfache Richtung doch ziemlich genau 100 km von Reutte nach Innsbruck) ging ich noch zum LG Innsbruck und holte meinen Stick, den ich am 18.2.2016 mitgebracht hatte um eine Kopie des Videos der Tatortrekonstruktion zu erhalten. Zu Hause angekommen erkannte mein Computer den Stick leider nicht. Auch auf den Firmencomputer meiner Kollegen war der Stick nicht zu erkennen. Nun bekam ich neuerlich einen Termin beim LG IBK. Am 4.3.2016 bekam ich nun vom freundlichen EDV Mitarbeiter am LG Innsbruck Kopien auf den von mir neuerlich mitgebrachte USB-Sticks (zwei neue, um Fehler auszuschliessen) und eine Kopie auf einer CD. Nun passte alles und meine Helfer haben mittlerweile schon begonnen das Videomaterial zu analysieren. Die gefilmte „Rekonstruktion“ der Tat durch den damaligen Lehrling und den als Mörder bestimmten MK zeigt jedenfalls beeindruckend auf, wie sehr dem jungen Burschen vom befragten U-Richter und den Beamten Aussagen geradezu in den Mund gelegt wurden! Auch ist filmisch klar festgehalten, wie der anwesende Gerichtsmediziner Dr. Walter Rabl aus der Schnittwunde der rechten Hand Angelikas die blonden in der Wunde eingedrückten Haare herausnimmt und in ein Plastiktütchen gibt.
 
Ende Februar bekam ich eine eMail von der Landespolizeidirektion Innsbruck. Inhalt sinngemäß:
 
Der Kripobeamte hat heute mit Staatsanwalt Herrn …. von der Staatsanwaltschaft Innsbruck gesprochen, der in dieser Sache entscheidet, ob weitere Ermittlungsaufträge an die Kriminalpolizei erteilt werden oder nicht. StA. Hr. … wird sich aber in jedem Falle persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, schrieb der Kripobeamte.
 
Am 7.3.2016 bekam ich nun den Anruf vom zuständigen Staatsanwalt. Allerdings nicht StA Grüner sondern es ist wieder ein anderer Staatsanwalt der mit dieser Zeugenaussage betraut wurde. Der neue Staatsanwalt sagte, er habe der Landespolizeidirektion Tirol den Auftrag gegeben, zu ermitteln und den Zeugen zu befragen.
Eine Auskunft darüber, welches Ergebnis und ob überhaupt eines, habe ich bis heute noch keine erhalten. 
 
Danke den zahlreichen Leser meiner Homepage für eure moralische Unterstützung und einen außergewöhnlichen Dank für meine so vielen Helfer und Informanten die unermüdlich daran arbeiten, den feigen Mord an meiner Frau Angelika aufzuklären und die Ergreifung des/der wahren Mörder voranzutreiben, um diese endlich der Gerechtigkeit zu führen zu können. 
Walter Föger mit Familie
 
.....................................

 

Webseite: Mordfall Angelika Föger Grän

Betreiber: Walter Föger, 6600 Reutte/Tirol WICHTIG: Wenn jemand - auch nach mittlerweile weit mehr als 30 Jahren - Hinweise zu dieser Tat hat, bitte um eine Mitteilung an mich (siehe eMailadresse, gerne auch persönlich). walter.foeger@gmail.com