Juni 2014

 
12. Juni 2014
 

Knackpunkt DNA–Haaruntersuchung

 
Erst im Februar 2014 wurde vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck Mag. Hansjörg Mayr in derORF-Sendung „Am Schauplatz Gericht“ richtigerweise berichtet, dass es mehrere Eingaben der Angehörigen auf eine DNA Untersuchung der Haare gegeben habe und auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Ibk. eine DNA –Untersuchung des leeren Nylonsäckchen gegeben habe, aber daraus leider kein Ergebnis erzielt werden konnte.
 
Nur hat der gute Sprecher der StAA Innsbruck  vergessen, das Datum zu nennen: Die DNA-Untersuchung wurde im August/September 2013 in Auftrag gegeben. Längst mit dem Wissen, dass die 20 blonden Haare bei der Gerichtsmedizin verschwunden sind. Das leere Nylonsäckchen sollte plötzlich untersucht werden...
Die Salzburger Gerichtsmedizin (GM) fand dann noch ein 1 mm großes Haarbruchstückchen das die Innsbrucker GMI (Dr. Rabl und Co.) wohl tatsächlich übersehen hatten (die Frage bleibt aber noch offen, warum die Haare verschwunden waren, das leere Behältnis aber vorlag. Angeblich waren die Haare ja "bei Umbauarbeiten in der GMI abhanden gekommen...").  
Die GM in Salzburg konnte mit dem Haarstückchen kein Ergebnis erzielen. Da erinnerte man sich in Innsbruck, dass doch die Rechtsmedizin Freiburg vielleicht aus dem kleinen Haarbruchstück ein Ergebnis erzielen könnte, schließlich war doch der nunmehrige Innsbrucker Chef der Gerichtsmedizin Prof. Scheithauer vor seinem Wechsel nach Innsbruck in Freiburg beschäftigt und auch in Sachen DNA involviert. Aber welche Überraschung: Natürlich haben die Leute in Freiburg auch kein Ergebnis erzielt...  Grund genug alles wieder einzustellen, denn es gab "keine weiteren Ermittlungsansätze". Von den von uns eingebrachten neuen Zeugen wurde geflissentlich abgesehen - diese wurden nicht einmal befragt!!Ermittlunge n eingestellt!
 
Wie nun hier mittels der hinterlegten Dokumenten belegt werden kann, wurde schon 1993, als bekannt wurde, dass mittels DNA-Analysen Haare bestimmten Personen zuverlässig zugeordnet werden können, wurden sämtliche Anträge von verschiedenen Anwälten auf DNA Untersuchungen, mit unglaublichen und eigentlich schon höhnischen Begründungen immer wieder abgelehnt. Damals waren die 20 blonden sichergestellten Haare aus der Hand des Mordopfers Angelika Föger nachweislich bei der Gerichtsmedizin Innsbruck asserviert. Es wurde keiner DNA-Untersuchung zugestimmt - es wurden immer wieder, bis ins Jahr 1996, alle Anträge auf DNA-Untersuchung der Haare abgelehnt und dass, obwohl dem Staat dadurch keinerlei Kosten entstanden wären, da diese von Martin Ks. Anwälten übernommen worden wären! 
 
Erst 2013, wohl durch den Druck unserer Website, die sehr großen Anklang findet, und durch die Medienberichte, als die Haare bekanntermaßen - wenn auch auf mysteriöse Weise - aus der GM-Innsbruck schon Jahre zuvor verschwunden waren und von vornherein mit keinem Ergebnis mehr zu rechnen war, wurde plötzlich die DNA- Untersuchung des le eren Nylonsäckchens  (3.Sept.) veranlasst!  Warum hat man in den Jahren zuvor, als die blonden Haare noch da waren, die DNA-Untersuchung immer wieder grundlos abgelehnt?  Was ist davon zu halten, dass nun, 2013, wo die Haare wissentlich nicht mehr vorhanden waren, (großmütig!) eine DNA Untersuchung von der StA-Innsbruck veranlasst wurde, wohlwissend dass es kein Ergebnis bringen kann? Für uns stellt sich dies als eine reine Alibi Aktion der Insnbrucker Justiz dar, um der Öffentlichkeit zu zeigen, man habe alles versucht...
 
Eine weitere Anmerkung dazu: Dr. Walter Rabl von der GMI schrieb 1990 an das LG-Innsbruck, dass "aus gerichtsmedizinischer Sicht der Fall mit dem Gutachten v. 24.09.1990 abgeschlossen sei, von seiner Seite keine zusätzlichen Untersuchungen mehr notwendig wären".Dennoch hatte Dr. Rabl im April 1991 ein nachträgliches (sehr zweifelhaftes) Gutachten erstellt, was jedoch seinen Vorgesetzten Prof. Rainer Henn veranlasste, ein neues Gutachten zu erstellen, welches am 24.Juli 1992 vorlag (hat er - Prof. Henn - uns damals persönlich am Telefon mitgeteilt!). Auch, dass er mit Dr. Rabl alles diesbezüglich besprochen hatte. Doch war nach dem tödlichen Unfall von Prof. Henn am nächsten Tag (25. Juli 1992), das neue Gutachten für Dr. Rabl unauffindbar... (Mehr darüber in einem der nächsten Eintragungen hier auf unserer Webseite!)
 
 
 
 
09. Juni 2014
 
 
9. Juni 2014 - mit diesem Datum jährt sich der feige Mord an meiner Frau Angelika in der Käserei Biedermann in Grän heuer zum 24. Male! Eine lange Zeit in der viel passieren kann, aber auch eine Zeit, die einem noch viel länger erscheinen kann, wenn man darum kämpft, eine schlimme Sache zu einem gerechten Abschluß zu führen, und dennoch immer wieder an den "Stellen der Gerechtigkeit" erfahren muß, dass man umsonst dort anklopftDieser 24. Todestag meiner Frau Angelika ist Anlass genug, mich erneut darin zu bestärken nicht eher zu ruhen, als dass hier Gerechtigkeit einkehrt und der oder die wahren Mörder von Angelika Föger ihrer gerechten Strafe zugeführt worden sind! Walter Föger
 
 
07. Juni 2014
 
Nachdem es 1993 den dubiosen Vorfall im LG Innsbruckgab, bei dem der geheim gefasste Beschluss umgehend an die Presse weitergeleitet wurde, folgte am 17. Mai 1993 eine diesbezügliche Beschwerde vom Anwalt des Lehrlings Martin K. - Die eigentliche Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme wurde – aus heutiger Sicht erwartungsgemäß – ebenfalls abgewiesen. 
Aufgrund des Vorkommnisses der vorzeitigen Presseinformation, wurde von Martin Ks. Anwalt Dr. Stanonik an den Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien derAntrag gestellt, die Richter des LG Ibk. abzulehnen und einen anderen Verhandlungsort zu wählen, da eine sorgfältige Behandlung des Wiederaufnahmeantrags fraglich schien.  Hier gehts zum Akt

 

 
 
01. Juni 2014

Wir arbeiten daran, auch im Juni weiterhin Akten-Material um den Mordfall Angelika Föger an die Öffentlichkeit zu bringen, da der Fall nach wie vor einfach nicht wirklich geklärt ist. Die offizielle Versionan der die Justiz verbissen festhält - und der oder die wahren Mörder sich an dieser Starrsinnigkeit erfreuen - ist einfach nicht haltbar!!  Zudem jährt sich Angelikas Todestag und daserlittene Martyrium in der Käserei XXX in Grän am 9. Juni zum 24. Mal!  Ein Grund mehr, all das nicht eher ruhen zu lassen, bis der oder die wahren Täter des feigen Mordes gefasst sind!




01. Juni 2014
 

LG Innsbruck gab geheim gefassten Beschluss an die Presse weiter - Martin Ks - Anwalt erfuhr von der Abweisung aus der Zeitung!

 
Wie im Eintrag vom 24. Mai zu sehen ist, hatte Martin K. - entgegen den aktuellen Behauptungen des Anwalts der Fam. XXX, RA Dr. Pichler - sehr wohl einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Das ging damals, 1993,  auch durch die Presse
 
Dass es (viel zu früh!) durch die Presse ging, war damals deshalb sogar Grund für den Anwalt Martin Ks., Anzeige gegen Unbekannt im LG-Innsbruck wegen Amtsmißbrauch zu stellen, weil das normalerweise geheim zu haltenden Ergebniss der Senatssitzung unmittelbar nach Ende an die Zeitung weitergegeben worden war! RA. Dr. Stanonik reichte daraufhin Beschwerde beim LG Innsbruck gegen dieses Vorgehen ein. Durch dieses nicht nachzuvollziehende Verhalten seitens des LG Innsbruck rückte die eigentliche Beschwerde, nämlich die gegen die Abweisung fast in den Hintergrund. Hier haben wir die entsprechenden Akten zusammengefasst. (Abweisung des Wiederaufnahmebegehrens durch LG Innsbruck, nocheinmal den Nachweis, dass Angelika dunkle Haare hatte, keine blonden - wie in der Abweisung behauptet wird; den damaligen Zeitunsgartikel, die Beschwerde des RA Dr. Stanonik, und die darauffolgende lapidare Aktennotiz des zuständigen Richters, Dr. Tischler).
Es drängt sich einfach die Frage auf, warum das LG-Innsbruck den Fall Föger - in diesem Fall die Argumente um eine Wiederaufnahme, dermaßen mit lauen Gründen ein ums andere Mal abschmettert. RA Dr. Stanonik ging genau auf diesen Umstand in seiner Beschwerde zur Abweisung ein. Link

 

Webseite: Mordfall Angelika Föger Grän

Betreiber: Walter Föger, 6600 Reutte/Tirol WICHTIG: Wenn jemand - auch nach mittlerweile weit mehr als 30 Jahren - Hinweise zu dieser Tat hat, bitte um eine Mitteilung an mich (siehe eMailadresse, gerne auch persönlich). walter.foeger@gmail.com